Eigenheimversicherung Vergleich
Die Eigenheimversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen für jeden Immobilienbesitzer, da der Wert der Immobilie, die zudem häufig finanziert ist, das Jahreseinkommen des Eigentümers in der Regel um ein Vielfaches überschreitet, ein Verlust der Immobilie durch Feuer, Sturm, Wasser oder ähnliches demnach ein existentielles Risiko darstellen würde. Obligatorisch für alle finanzierten Wohngebäude ist die Feuerversicherung; in der Regel handelt es sich aber bei der Eigenheimversicherung um eine verbundene Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. "Verbunden" beschreibt den Haftungsumfang der Versicherung, zu dem in der Regel neben Feuerschäden auch Leitungsschäden und Elementarschäden wie Hagel und Sturm gehören. Die zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsche ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Umweltkatastrophen empfehlenswert, aber leider gerade in kritischen Regionen oft nicht oder nur gegen sehr hohe Zusatzprämien möglich.
Die Versicherung zum gleitenden Neuwert beinhaltet die laufende Anpassung der Versicherungssumme an steigende Wiederherstellungskosten. Zur Vereinheitlichung haben sich die Versicherungsgesellschaften auf die Methode der Versicherung zum gleitenden Neuwert auf der Basis des Wertes von 1914 geeinigt. Für jedes Jahr nach 1914 wird die Baukostenerhöhung in einem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index festgestellt, um den zur Neuwertberechnung der 1914er Wert multipliziert wird. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt neben dem Gebäudewert und der Bauart des Gebäudes ab.
Versichert ist das Wohngebäude nebst den von der Versicherung aufgenommenen Nebengebäuden wie zum Beispiel Garagen, Carports, Pergolen und Müllbehältern sowie allen fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen wie Einbauschränken und -küchen und alles Zubehör wie Antennen und Markisen gegen alle Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Schäden an Glaselemente sind nur in so weit mitversichert, als sie durch die versicherten Schäden verursacht worden sind. Anderweitige Glasschäden können separat versichert werden. Automatisch mitversichert sind die Kosten der Aufräum- und Abbrucharbeiten.