Haushaltsversicherung Vergleich
Die Haushalts- oder Hausratversicherung versichert gegen alle Risiken, die an dem beweglichen Eigentum eines Menschen durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer (ausgenommen: Sengbrände), Blitzschlag, Leitungswasser, Rohrschäden, Frost, Sturm, Regen oder Hagel verursacht werden können. Ganz entscheidend beim Abschluss der Hausratversicherung ist die Wahl der korrekten Versicherungssumme, denn wenn Wert des Inventars über der Versicherungssumme liegt, droht nicht nur bei Totalverlust ein erhebliches Risiko durch die Unterversicherung, sondern jedes versicherte Objekt würde im Schadensfall nur in Höhe der prozentualen Gesamtabsicherung ersetzt. Ist zum Beispiel das Inventar nur in Höhe von 50 Prozent des Gesamtwertes versichert, würde in jedem Schadensfall auch nur 50 Prozent des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes ersetzt. Viele Versicherungen verzichten auf den Einwand der Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt; in diesem Fall würde bei einem Teilschaden der Neuwert der beschädigten Sache, bei einem Totalschaden allerdings insgesamt nur der festgesetzte Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erstattet. Liegt der Wert des Hausrates demnach über dem pauschalen Betrag, sollte für den Fall des Totalverlustes eine höhere Versicherungssumme gewählt werden.
Versichert sind die gesamte Einrichtung wie Möbel, Teppiche, Gardinen, sämtliche Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Kleidung, alle Sachen des Verbrauchs wie Lebensmittelvorräte sowie in begrenztem Umfang Wertgegenstände. Die Hausratversicherung übernimmt im Schadensfall neben den Neuanschaffungskosten auch sämtliche Folgeschäden wie zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand die Beseitigung der Löschschäden, das Abräumen der Schadensstelle, eventuelle Lagerkosten für das unversehrte Inventar und bis zu einem Betrag von täglich maximal einem Prozent der Versicherungssumme auch die Hotelkosten.
Besondere Werte (Schmuck, Antiquitäten, Kunst, Bargeld) können separat versichert werden, da die Entschädigung für diese Vermögenswerte ansonsten auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt ist. Durch individuelle Vereinbarungen sind auch ansonsten von der Versicherung ausgenommene Einbauküche, Glasschäden, draußen aufbewahrte, abgeschlossene Fahrräder sowie Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten versicherbar. Auch durch einen Blitzeinschlag verursachte Überspannungsschäden werden von der Versicherung nur reguliert, wenn sie separat vereinbart worden sind.