Pensionsversicherung Vergleich

Seit Einführung der Pensionsversicherung in Österreich in 1906 besteht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Sozialversicherungspflicht. Für die derzeit existierenden fünf Sozialversicherungsanstalten von denen die Pensionsversicherungsanstalt mit mehr als 4,3 Millionen Versicherten die größte ist, gilt seit 2005 ein einheitliches allgemeines Pensionsgesetz. Der Bezug einer Alterspension ist für Frauen ab dem 60. Lebensjahr, für Männer ab dem 65. Lebensjahr möglich, wenn mindesten 15 Jahre Beiträge gezahlt worden sind oder mindesten 25 Versicherungsmonate nachgewiesen werden können. Das Rentenalter der Frauen wird ab 2024 bis 2033 in jährlichen Schritten von sechs Monaten angehoben. Ab dem 62. Lebensjahr können Männer mit mindestens 450 Versicherungsmonaten bis zum Erreichen des regulären Pensionsalters eine Korridorpension mit Abschlägen beziehen. Die Pensionsversicherung wird zu etwa 80 Prozent aus den Beiträgen gespeist; die restlichen Beiträge werden aus Steuermitteln finanziert.

Eine Mindestpension ist nicht geregelt; allerdings können Pensionäre mit weniger als Euro 772 Pension eine Ausgleichszahlung vom Staat erhalten, durch die bei Eheleuten die Pension bis auf Euro 1158 aufgestockt werden kann. Eine Höchstpension gibt es ebenfalls nicht, doch wird die Höhe der Pension durch die Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei Euro 4020 pro Monat liegt, indirekt auf derzeit Euro 2.854 begrenzt. Allerdings ist es möglich, die Beiträge monatlich freiwillig bis auf ein gesetzlich begrenztes Maß zu erhöhen; derzeit sind freiwillige Beiträge aus einem Einkommen von Euro 8.040 pro Monat möglich. Das Leistungsangebot der Pensionsversicherungen umfasst Alterspensionen, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, Witwer- und Witwenrenten, Waisenrenten für Kinder bis zum 18. oder bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr sowie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation.

Neben der gesetzlichen Pensionsversicherung, in die auch Nicht-Arbeitnehmer freiwillig einzahlen können, ist zur besseren finanziellen Absicherung des Lebensabends der Abschluss einer privaten Pensionsversicherung möglich. Der Versicherte kann dabei wählen zwischen einer garantierten, lebenslangen Privatpension oder einer einmaligen Kapitalauszahlung; die Beiträge können in gleich bleibenden monatlichen Raten oder durch eine Einmalzahlung entrichtet werden.

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