Privathaftpflichtversicherung Vergleich
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensansprüchen Dritter, die im Rahmen der privaten Lebensführung durch fahrlässiges Verhalten verursacht und die nicht durch andere Haftpflichtversicherungen wie zum Beispiel die Kfz- oder die Tierhaftpflichtversicherung separat abgesichert werden können. Wer einer fremden Sache oder einer Person Schäden zufügt, muss für diese Schäden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen über eine Dauer von dreißig Jahren haften. Insbesondere bei Personenschäden, die Arztkosten, Schmerzensgelder, Rehabilitationskosten und im schlimmsten Fall lebenslange Pflegekosten nach sich ziehen können, kann die Schadenshöhe schnell die Millionengrenze erreichen. Für jeden, der nicht Gefahr laufen möchte, wegen einer Sekunde der Unaufmerksamkeit sein gesamtes Leben zu ruinieren, sollte deshalb die private Haftpflicht zu den unverzichtbaren Versicherungen gehören. Da dennoch viele Personen auf diese Versicherung verzichten, kann die Haftpflichtversicherung durch eine Ausfalldeckung so ausgestattet werden, dass auch die eigenen Schadensersatzansprüche gegenüber unversicherten Dritten abgedeckt sind. Darüber hinaus stellt eine private Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung dar, indem sie den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen Dritter schützt.
Die Haftpflichtversicherung kann für Singles, Paare (auch Lebenspartner) oder Familien abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz für die in einer Familienversicherung mitversicherten Kinder bleibt in der Regel bis zur Ende ihrer Berufsausbildung bestehen. Die Kosten einer Haftpflichtversicherung sind überschaubar; der Versicherungsschutz ist schon um Euro einhundert pro Jahr erhältlich. Mit dem Kostenvergleich sollte aber unbedingt auch ein Leistungsvergleich einhergehen. Nicht gedeckt sind in der Regel alle durch Vorsatz oder im Zustand der Deliktsunfähigkeit verursachten Schäden sowie Schäden an fremden Sachen, die der Versicherte durch Miete, Leasing, Leihe oder Pacht in seinem Besitz hatte. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind auch Schadensansprüche von Familienmitgliedern, die mit der versicherten Person in einem gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus sind Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Durch individuelle Vereinbarungen und entsprechend höhere Prämien ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz auch auf die Regelausschlüsse auszuweiten.