Rechtschutzversicherung Vergleich

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten für Privatpersonen und Unternehmen ab. Der Leistungsumfang ist individuell vereinbar und kann unter anderem die Bereiche Privat-, Berufs, - Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtrechtschutz abdecken; möglich ist die Auswahl eines Bereiches oder die Koppelung verschiedener Leistungsbereiche. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Bereiche Scheidungsrecht und Baurecht, es sei denn, dass eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Nicht versichert sind die Kosten bei allen Streitigkeiten, die aus vorsätzlichem Fehlverhalten des Versicherten resultieren. In Rahmen der Rechtsschutzversicherung werden Anwaltskosten, Zeugengelder, Gutachterhonorare, Reisekosten und die Gerichtskosten übernommen. Die Versicherungshöhe kann individuell vereinbart werden und sollte mindestens Euro 150.000 betragen; durch Selbstbeteiligung können die Versicherungskosten reduziert werden. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Versichert sind der Versicherungsnehmer nebst Ehepartner oder Lebensgefährten, sofern dieser der Versicherung namentlich genannt wird, sowie alle Kinder mindestens bis zur Volljährigkeit, bei vielen Versicherungen auch bis zum 25. Lebensjahr, spätestens aber bis zum Abschluss der beruflichen Ausbildung.

Ein Bestandteil der Rechtsschutzversicherung kann der Schadensersatz-Rechtschutz sein, der den Versicherten bei der Durchsetzung eigener Ansprüche aus zugefügten materiellen oder ideellen Schäden unterstützt und auch Unterlassungsklagen einschließt. Ausgeschlossen von dem Schadensersatz-Rechtsschutz sind Ansprüche auf Vertragserfüllung sowie Schadensersatzansprüche aus verspäteter oder mangelhafter Vertragserfüllung sowie Ansprüche gegen Dritte aus Verletzung einen dinglichen Rechts, da diese Risiken durch andere Leistungsarten der Rechtschutzversicherung (Vertrags- und Sachrecht) abgedeckt werden können. Generell ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche.

Eine weitere Ergänzung des Rechtsschutzes stellt die Straf-Rechtsschutzversicherung dar, die das Kostenrisiko im Rahmen eines Strafprozesses abdeckt. Neben der Übernahme sämtlicher Kosten im Rahmen des Verfahrens analog zu den Leistungen der allgemeinen Rechtschutzversicherung übernimmt die Straf-Rechtsschutzversicherung auch die Stellung einer Kaution bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstsumme in Form eines unverzinslichen Darlehens. Bei vorsätzlichem Handeln besteht kein Versicherungsschutz; sofern im Rahmen des Prozesses die Kosten zunächst übernommen worden sind, sind die Beträge bei Feststellung eines Vorsatzdeliktes zurück zu erstatten.

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